Schiedsamt

Schiedspersonen für die Verbandsgemeinde Guntersblum sind:

Herr Armin Hofmann

Vertreter:

Frau Vera Geißler und Herr Wolfgang Nolden


Tel.: 06249/ 902 173

e-mail: schiedsmann@vg-guntersblum.de


Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen: http://www.schiedsamt.de

Sprechstunden: Jeden 1. Mittwoch im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung - oder nach Vereinbarung

Gerichte im Überblick

Nachbarrecht allgemein

Schiedsamt, Schiedsmann

"Schlichten statt richten"

Ende der siebziger Jahre wurde auch in Rheinhessen das in anderen Landesteilen schon bekannte Amt des Schiedsmannes neu eingeführt. Der Schiedsmann löste die bis dahin vorhandenen Ortsgerichte ab, ohne allerdings alle Aufgaben dieser Gerichte zu übernehmen.
Der Schiedsmann ist ehrenamtlicher Landesbeamter und für die Justizbehörde des Landes tätig. Seine Aufgabe ist es, den nach der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch durchzuführen. Mit dem Sühneversuch möchte der Gesetzgeber erreichen, dass bestimmte Streitigkeiten durch eine in der Gemeinde bekannte und geachtete Persönlichkeit außergerichtlich geschlichtet werden.


Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerservice
zusätzlich an den ersten drei Samstagen im Monat
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerinformationsystem
Ratsinformationssystem
Hier gelangen Sie zum
Ratsinformationssystem
Anschrift / Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

Ruf : 06249/902-0
Fax : 06249/902-101
Fax Amtsblatt:
06249/902-15217
E-Mail: