Elektronischer Rechtsverkehr

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr

Die elektronische Kommunikation

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1.                 Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere zentrale eMail-Adresse info@vg-guntersblum.de zur Verfügung.

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.guntersblum.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung  Guntersblum ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

 

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

 

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ [ https://www.rlp-service.de ] zwei Möglichkeiten. (Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern).

 

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen. 

Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

 

1.3.2.             Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: vg-guntersblum@poststelle.rlp.de

 

1.3.2.1.          Voraussetzungen

Absenderangaben

Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Verschlüsselung der Dokumente

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.

Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.

 

Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.

Wichtig!!

Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.


Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter http://www.seccommerce.de eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

 

1.3.4.2.          Verbandsgemeinde- 
                        verwaltung Guntersblum

Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

 

1.4.                 Ansprechpartner

Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum, so steht Ihnen Herr Rolf Muders unter der Rufnummer (06249) 902-211 oder per eMail r.muders@vg-guntersblum.de zur Verfügung.


1.5.                 Hinweise und rechtliche Besonderheiten

 

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)

Valenciaplatz 6

55118 Mainz

Telefon : 0180 / 2000 620

Telefax : 06131 / 605-145

eMail: HelpDesk@ldi.rlp.de

 

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:

http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

 

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

 

Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

 

Datenschutz

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.  

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerservice
zusätzlich am Samstag
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerinformationsystem
Ratsinformationssystem
Hier gelangen Sie zum
Ratsinformationssystem
Anschrift / Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

Ruf : 06249/902-0
Fax : 06249/902-101
Fax Amtsblatt:
06249/902-15217
E-Mail: